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   BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B   

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https://dejure.org/2012,42263
BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B (https://dejure.org/2012,42263)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B (https://dejure.org/2012,42263)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 24/12 B (https://dejure.org/2012,42263)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Die gegenteilige Annahme - des Versäumnisses eines Gerichts, eine bestimmte Argumentation der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sie in Erwägung zu ziehen - bedarf greifbarer Anhaltspunkte, die der Beschwerdeführer aufzuzeigen hat (vgl dazu zB BVerfGE 79, 51, 61 mwN; 86, 133, 145 f mwN; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Die gegenteilige Annahme - des Versäumnisses eines Gerichts, eine bestimmte Argumentation der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sie in Erwägung zu ziehen - bedarf greifbarer Anhaltspunkte, die der Beschwerdeführer aufzuzeigen hat (vgl dazu zB BVerfGE 79, 51, 61 mwN; 86, 133, 145 f mwN; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Die gegenteilige Annahme - des Versäumnisses eines Gerichts, eine bestimmte Argumentation der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sie in Erwägung zu ziehen - bedarf greifbarer Anhaltspunkte, die der Beschwerdeführer aufzuzeigen hat (vgl dazu zB BVerfGE 79, 51, 61 mwN; 86, 133, 145 f mwN; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Die gegenteilige Annahme - des Versäumnisses eines Gerichts, eine bestimmte Argumentation der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sie in Erwägung zu ziehen - bedarf greifbarer Anhaltspunkte, die der Beschwerdeführer aufzuzeigen hat (vgl dazu zB BVerfGE 79, 51, 61 mwN; 86, 133, 145 f mwN; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Die gegenteilige Annahme - des Versäumnisses eines Gerichts, eine bestimmte Argumentation der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sie in Erwägung zu ziehen - bedarf greifbarer Anhaltspunkte, die der Beschwerdeführer aufzuzeigen hat (vgl dazu zB BVerfGE 79, 51, 61 mwN; 86, 133, 145 f mwN; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Das gilt auch für den Vortrag des Klägers, das LSG bewege sich in einem Zirkelschluss und verweigere ihm effektiven Rechtsschutz, wenn es auf das Verfahren L 3 KA 156/04 verweise, in dem ein Eingriff in Eigentumsrechte verneint worden sei, zugleich aber die Beklagte zur Neubescheidung wegen Vorliegens eines Härtefalles verurteile, was schwerste Eigentumseingriffe voraussetze.
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Wie sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des EGMR vom 8.6.2006 - 75529/01 - (NJW 2006, 2389) ergibt, garantiert Art. 13 EMRK einen wirksamen Rechtsbehelf im innerstaatlichen Recht zur Durchsetzung von Rechten und Freiheiten der Konvention.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Darüber hinaus hat das LSG auch begründet, dass ein solcher Anspruch daran scheitert, dass das BSG die Honorarverteilung für das Jahr 1999 für rechtmäßig gehalten hat (BSGE 96, 53 = SozR 4- 2500 § 85 Nr. 23).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 217/10

    Schadensersatzansprüche eines internistischen Kassenarztes gegen eine

    Auszug aus BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 24/12 B
    Darüber hinaus steht es dem Kläger frei, eine Amtshaftungsklage nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG vor einem Zivilgericht zu erheben oder einen Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte geltend zu machen (vgl dazu BGH, GesR 2012, 79).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2016 - L 3 KA 45/11
    Die vom Kläger gegen das Urteil des LSG vom 21. März 2012 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 zurückgewiesen (B 6 KA 24/12 B).

    Insoweit ist die Entscheidung des LSG vom BSG in seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 12. Dezember 2012 (B 6 KA 24/12 B) nicht gerügt worden.

  • BSG, 02.12.2014 - B 10 ÜG 5/14 B
    Die auch dagegen vom Kläger erhobene erneute Nichtzulassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (B 6 KA 24/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 10 SF 16/12
    Die hiergegen vom Kläger erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG hat das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 zurückgewiesen (B 6 KA 24/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 106/16
    Die vom Kläger dagegen eingelegten Rechtsmittel - gerichtet auf die Gewährung eines höheren Härtefallzuschlags - hatten im Wesentlichen Erfolg: Mit Urteil vom 21. März 2012 änderte der Senat die zur Gewährung eines Härtefallzuschlags für 1999 erlassenen Bescheide und verurteile die Beklagte, über den im Jahr 2003 gestellten Härtefallantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden (rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen-Bremen vom 21. März 2012 - L 3 KA 45/11 ZVW; die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 zurückgewiesen - B 6 KA 24/12 B).
  • SG Hannover, 17.08.2016 - S 35 KA 18/13
    Danach stehe fest, dass ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum des Klägers nicht vorliege (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 12.12.2012, Az. B 6 KA 24/12 B).
  • SG Hannover, 17.08.2016 - S 35 KA 17/13
    Mit Schreiben der Beklagten an den Kläger vom 9. Januar 2013 wies die Beklagte darauf hin, dass das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. März 2012 (Az. L 3 KA 45/11 ZW) zum Honorarverteilungsmaßstab 1999 nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundessozialgerichts (Az. B 6 KA 24/12 B) vom 12. Dezember 2012 rechtskräftig sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 10 SF 9/12
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG wies das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 zurück (B 6 KA 24/12 B).
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